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WRP 2008, 389
OVG Nordrhein-Westfalen 
Spielzeitverlängernde Punktgewinne an Unterhaltungsgeräten (Urteil vom 26.02.2007, 4 B 1552/06)

Spielzeitverlängernde Punktgewinne an Unterhaltungsgeräten verstoßen gegen die Spielverordnung. Diese unterscheidet zwischen erlaubten Freispielen und der verbotenen Berechtigung zum Weiterspielen; Punktgewinne zum Weiterspielen sind der letzteren Kategorie zuzuordnen.

OVG Nordrhein-Westfalen, WRP 2008, 389-390 (Urteil vom 26.02.2007, 4 B 1552/06)

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