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WRP 2008, 390
LG Köln 
Restzahlung (Urteil vom 17.10.2007, 26 O 345/06)

Verlangt ein Reiseveranstalter die vollständige Zahlung des Reisepreises vor dem Zeitpunkt, zu dem das Stattfinden der Reise endgültig feststeht, so benachteiligen Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine solche Zahlungspflicht vorsehen, den Kunden unangemessen.

LG Köln, WRP 2008, 390-391 (Urteil vom 17.10.2007, 26 O 345/06)

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