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WRP 2008, 392
OLG München 
Preisangaben in der Fahrschulwerbung (Urteil vom 29.11.2007, 6 U 3444/07)

Die blickfangmäßige Herausstellung eines Gesamtbetrages von € 999,99 für ein sogenanntes Innovativpaket einer Fahrschule, in dem bestimmte Dienstleistungen enthalten sein sollen, ist als Gesamtpreiswerbung unzulässig.

OLG München, WRP 2008, 392 (Urteil vom 29.11.2007, 6 U 3444/07)

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