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WRP 2005, 1530
BGH 
Markenrecht/Kennzeichenrecht: Champagner Bratbirne (Urteil vom 19.05.2005, I ZR 262/02)

a) Der unmittelbar aus dem deutsch-französischen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen folgende Unterlassungsanspruch setzt nicht voraus, dass die kollidierende Bezeichnung kennzeichenmäßig verwendet wird.

BGH, WRP 2005, 1530-1532 (Urteil vom 19.05.2005, I ZR 262/02)

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