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WRP 2005, 488
BGH 
Markenrecht: mho.de (Urteil vom 09.09.2004, I ZR 65/02)

Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „de“ eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluss an BGHZ 149, …

BGH, WRP 2005, 488-490 (Urteil vom 09.09.2004, I ZR 65/02)

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