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WRP 2014, 970
OLG Köln 
Markenrecht: HAVE A BREAK (Urteil vom 28.03.2014, 6 U 162/13)

Ist es möglich, auf Grund einer bestimmten Benutzung für ein Zeichen Markenschutz zu erhalten, weil die im Eintragungsverfahren nachgewiesene Unterscheidungskraft der Wortmarke maßgeblich auf der langjährigen Nutzung des Zeichens in der abweichenden Form des Gesamtslogans beruhte, so muss durch die gleiche Form der abgekürzten Benutzung auch der Erhalt des Schutzes gewährleistet werden können.

OLG Köln, WRP 2014, 970-973 (Urteil vom 28.03.2014, 6 U 162/13)

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