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WRP 2005, 97
BGH 
Markenrecht: CompuNet/ComNet II (Urteil vom 13.10.2004, I ZR 66/02)

a) Das Berufungsgericht ist an die Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der Zeichenähnlichkeit als einer ihrer Faktoren im Revisionsurteil nach § 565 Abs. 2 ZPO gebunden, wenn die der Prüfung zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen sich nicht verändert haben.

BGH, WRP 2005, 97-99 (Urteil vom 13.10.2004, I ZR 66/02)

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