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WRP 2005, 1288
BGH 
Kartellrecht/Vergaberecht: „Unvollständige Preisangabe in Leistungsbeschreibung“ (Urteil vom 24.05.2005, X ZR 243/02)

a) Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Ein Angebot, das die erforderlichen Erklärungen nicht enthält, ist regelmäßig von der Wertung auszuschließen.

BGH, WRP 2005, 1288-1290 (Urteil vom 24.05.2005, X ZR 243/02)

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