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WRP 2006, 904
BGH 
Bürgerliches Recht: Rückforderungsvorbehalt (Urteil vom 07.02.2006, KZR 24/04)

a) Wird bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Kaufvertrages keine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt, so kommt – vorbehaltlich eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts – ein Kaufvertrag wegen dieses Einigungsmangels nicht wirksam zu Stande. Für eine Bestimmung des Kaufpreises durch ergänzende Vertragsauslegung ist dann kein Raum.

BGH, WRP 2006, 904-908 (Urteil vom 07.02.2006, KZR 24/04)

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