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WRP 2008, 1221
BGH 
Bürgerliches Recht: „Einkauf nach Abwahl“ (Urteil vom 24.06.2008, VI ZR 156/06)

a) Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Abwahl einer Ministerpräsidentin) kann die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die die betroffene Politikerin bei nachfolgender privater Betätigung zeigen (hier: Einkäufe), durch das Informationsinteresse der Allgemeinheit gerechtfertigt sein.

BGH, WRP 2008, 1221-1225 (Urteil vom 24.06.2008, VI ZR 156/06)

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