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WRP 2006, 90
BGH 
Bürgerliches Recht / Markenrecht: segnitz.de (Urteil vom 09.06.2005, I ZR 231/01)

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.

BGH, WRP 2006, 90-92 (Urteil vom 09.06.2005, I ZR 231/01)

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