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WRP 2007, 550
BGH 
Bürgerliches Recht/Verfahrensrecht: Meistbegünstigungsvereinbarung (Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04)

a) Ein Auskunftsanspruch, der den Gläubiger in die Lage versetzen soll, die für eine Schadensschätzung erforderlichen Anhaltspunkte für einen entgangenen Gewinn darzulegen, darf grundsätzlich nicht mit der Begründung verneint werden, es sei unwahrscheinlich, dass der Gläubiger mit Hilfe der erhaltenen Angaben entgangene Umsatzgeschäfte konkret darlegen könne.

BGH, WRP 2007, 550-553 (Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04)

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