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STB 2019, 290
BFH 
Zur Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger ([unbekannt] vom 09.07.2019, X R 35/17)

Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 2 AO zurückfordern; in diesem Fall ist die Anwendung des § 37 Abs. 2 AO nicht durch speziellere Vorschriften ausgeschlossen.

BFH, StB 2019, 290 ([unbekannt] vom 09.07.2019, X R 35/17)

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