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STB 2009, 138
BFH 
Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren LSt-Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist – Gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen ([unbekannt] vom 12.02.2009, VI R 40/07)

Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das Auswahlermessen des FA insoweit vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist und dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensbetätigung nicht bedarf.

BFH, StB 2009, 138 ([unbekannt] vom 12.02.2009, VI R 40/07)

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