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STB 2008, 311
BFH 
Von Getränkegroßhändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen: Dauerschulden ([unbekannt] vom 15.05.2008, IV R 77/05)

Darlehen, die einem Getränkegroßhändler von Brauereien zur Weitergabe an Gastwirte gewährt werden, sind Dauerschulden i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG a.F., wenn mit den weitergereichten Darlehen eine Getränkebezugsverpflichtung verbunden ist.

BFH, StB 2008, 311 ([unbekannt] vom 15.05.2008, IV R 77/05)

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