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STB 2008, 311
BFH 
Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht – Aktivierung bestrittener Forderungen – Prüfung des Ablaufs einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Prozessbevollmächtigten – Zurechnung des Verschuldens eines Unterbevollmächtigten – kein Rechtsschutzbedürfnis für Anschlussrevision bei zu niedriger Steuerfestsetzung ([unbekannt] vom 29.04.2008, I R 67/06)

Leistet der Geschäftsführer einer GmbH in der irrtümlichen Annahme einer vertraglichen Leistungspflicht eine Zahlung an einen vormaligen Gesellschafter, liegt hierin jedenfalls dann eine vGA, wenn die Begründung der nach der Vorstellung des Geschäftsführers bestehenden Leistungspflichtals vGA zubeurteilen wäre.

BFH, StB 2008, 311 ([unbekannt] vom 29.04.2008, I R 67/06)

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