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STB 2008, 309
BFH 
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel ([unbekannt] vom 10.04.2008, VI R 38/06)

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

BFH, StB 2008, 309 ([unbekannt] vom 10.04.2008, VI R 38/06)

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