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STB 2008, 309
BFH 
Einziehung fremder Gelder aufgrund Inkassovollmacht – Abredewidrige private Verwendung von für Rechnung der Versicherungsgesellschaften vereinnahmten Beiträgen durch Versicherungsmakler – Kein Betriebsausgabenabzug der Zinsen und Finanzierungsnebenkosten – Umschuldung der Auskehrungsverbindlichkeiten in Vereinbarungsdarlehen – Annexqualifikation des Umschuldungskredits – Durchlaufende Posten ([unbekannt] vom 15.05.2008, IV R 25/07)

Werden die von einem Versicherungsmakler für Rechnung der Versicherungsgesellschaftenvereinnahmten Versicherungsbeiträge (durchlaufende Posten) abredewidrig für private Zwecke verwendet und die Auskehrungsverbindlichkeiten in Vereinbarungsdarlehen umgeschuldet, sind die hierfürentrichteten Zinsen sowiedie angefallenen Finanzierungsnebenkosten keine Betriebsausgaben.

BFH, StB 2008, 309 ([unbekannt] vom 15.05.2008, IV R 25/07)

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