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STB 2009, 378
BFH 
Kosten für ein Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als Werbungskosten – Verfassungskonforme Auslegung des § 12 Nr. 5 EStG ([unbekannt] vom 18.06.2009, VI R 14/07)

§ 12 Nr. 5 EStG bestimmt in typisierender Weise, dass bei einer erstmaligen Berufsausbildung ein hinreichend veranlasster Zusammenhang mit einer bestimmten Erwerbstätigkeit fehlt. Die Vorschrift enthält jedoch kein Abzugsverbot für erwerbsbedingte Aufwendungen.

BFH, StB 2009, 378 ([unbekannt] vom 18.06.2009, VI R 14/07)

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