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STB 2009, 379
BFH 
Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer Lohnsteuerabzugsbeträge – Zu Unrecht angemeldete und abgeführte Lohnsteuerbeträge als Arbeitslohn – Unzulässige Anfechtungsklage gegen „Null“-Bescheid – Objektive Beschwer ([unbekannt] vom 17.06.2009, VI R 46/07)

§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG verknüpft inhaltlich Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren. Daher kann auch die Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids mit dem Ziel der Anrechnung höherer Lohnsteuerabzugsbeträge zulässig sein.

BFH, StB 2009, 379 ([unbekannt] vom 17.06.2009, VI R 46/07)

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