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STB 2009, 3
BFH 
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten – § 12 Nr. 3 EStG ist verfassungsgemäß – objektives Nettoprinzip – obiter dictum – Abweichung i.S. des § 11 FGO ([unbekannt] vom 02.09.2008, VIII R 2/07)

§ 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233 a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Steuerpflichtige den nachzuzahlenden Betrag – wie den Differenzbetrag zwischen festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen und festgesetzter Einkommensteuer – vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat.

BFH, StB 2009, 3 ([unbekannt] vom 02.09.2008, VIII R 2/07)

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