Der einzelne Baum-Best and als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines Forstbetriebs – Der Bestand ist kein abnutzbares Anlagevermögen – stehendes Holz ist einvom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut – keine Wiedereinführung der pauschalen Waldwertminderung ([unbekannt] vom 05.06.2008, IV R 67/05)
BFH, StB 2008, 389 ([unbekannt] vom 05.06.2008, IV R 67/05)
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