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STB 2008, 389
BFH 
Bewirtungsaufwand eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als Werbungskosten – „geschäftlicher Anlass“ bei sinngemäßer Anwendung auf Werbungskosten ([unbekannt] vom 19.06.2008, VI R 33/07)

Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, so unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der Abzugsbeschränkunggemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG.

BFH, StB 2008, 389 ([unbekannt] vom 19.06.2008, VI R 33/07)

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