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STB 2008, 435
BFH 
Ausfuhrerstattung – Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport lebender Rinder – Zeitpunkt der tierärztlichen Kontrolle im Bestimmungsdrittland ([unbekannt] vom 15.07.2008, VII R 54/05)

Die beim Transport lebender Rinder gemäß Art. 3 VO Nr. 615/98 erforderliche tierärztliche Kontrolle der ersten Entladung der Tiere im Bestimmungsland hat jedenfalls im unmittelbaren Anschluss an den Entladevorgang zu erfolgen. Eine tierärztliche Kontrolle erst zwölf Tage nach dem Entladen erfüllt diese Voraussetzung nicht.

BFH, StB 2008, 435 ([unbekannt] vom 15.07.2008, VII R 54/05)

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