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STB 2008, 310
BFH 
Arbeitsrechtliche Fiktion eines Dienstverhältnisses ist einkommensteuerlich nicht maßgeblich – Sonstige Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG setzt Zuordnung zur erwerbswirtschaftlichen Sphäre voraus – Zurechnung von Einkünften aus LuF – Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte ([unbekannt] vom 08.05.2008, VI R 50/05)

Macht ein Steuerpflichtiger nachträglich für geleistete Dienste wegen fehlgeschlagener Vergütungserwartung (Hofübergabe) vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg eine Vergütung geltend, begründet dies noch nicht die Feststellung, er sei auch im steuerlichen Sinne von Anfang an als Arbeitnehmer anzusehen.

BFH, StB 2008, 310 ([unbekannt] vom 08.05.2008, VI R 50/05)

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