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RIW 2008, 707
BGH 
Zwingende Anwendung des vom IPR berufenen ausländischen Sachrechts durch das Prozessgericht – Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfällen (Urteil vom 15.07.2008, VI ZR 105/07)

Die Regelungen des internationalen Privatrechts, wozu auch die einschlägigen Normen des europäischen Gemeinschaftsrechts sowie die von Deutschland ratifizierten kollisionsrechtlichen Staatsverträge gehören, beanspruchen allgemeine Verbindlichkeit, ohne dass es darauf ankäme, ob sich eine der Parteien auf die Anwendung ausländischen Rechts beruft.

BGH, RIW 2008, 707-710 (Urteil vom 15.07.2008, VI ZR 105/07)

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