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RIW 2020, 788
EuGH 
Rechtsanwaltstätigkeit als steuerpflichtige Tätigkeit i. S. d. Mehrwertsteuer-Richtlinie (Urteil vom 16.07.2020, C-424/19)

Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Person, die den Rechtsanwaltsberuf ausübt, als “Steuerpflichtiger” im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.

EuGH, RIW 2020, 788 (Urteil vom 16.07.2020, C-424/19)

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