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RIW 2008, 161
EuGH 
Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit: Deutschland darf die in einem DBA vorgesehene Freistellungsmethode einseitig für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter in einer EG-ausländischen Betriebsstätte durch die Anrechnungsmethode ersetzen (§ 20 Abs.  2, 3 AStG) – “Columbus Container” (Urteil vom 06.12.2007, C-298/05)

Die Art. 43 EG und 56 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, wonach die Einkünfte einer im Inland ansässigen Person aus Kapitalanlagen in einer Niederlassung mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ungeachtet eines Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Mitgliedstaat des Sitzes dieser Niederlassung nicht von der inländischen Einkommensteuer freigestellt sind, …

EuGH, RIW 2008, 161-164 (Urteil vom 06.12.2007, C-298/05)

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