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NUR 2012, 241
VG Köln 
Nachträgliche Prüfung bei nicht zustande gekommener Vereinbarung über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur (Beschluss vom 26.04.2012, 18 L 477/12)

Die Vorabkontrolle nach § 14e AEG und die nachträgliche Kontrolle nach § 14f Abs. 2 und 3 AEG sind auch bezüglich konkreter Zugangsanträge nebeneinander anwendbar.

VG Köln, N&R 2012, 241-247 (Beschluss vom 26.04.2012, 18 L 477/12)

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