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BM - Berater-Magazin
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NUR 2012, 240
OVG Münster 
Anwendungsbereich der allgemeinen eisenbahnrechtlichen Aufsichtsbefugnisnorm (Beschluss vom 06.06.2012, 13 B 291/12)

In ihrem Anwendungsbereich sind §§ 14e, 14f AEG abschließend und stehen einem Rückgriff auf die allgemeine Befugnisnorm des § 14c AEG entgegen.

OVG Münster, N&R 2012, 240-241 (Beschluss vom 06.06.2012, 13 B 291/12)

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