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NUR 2011, 42
BVerwG 
Behinderungsmissbrauch und telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung (Urteil vom 20.10.2010, 6 C 18.09)

Die Missbrauchstatbestände in § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 3 TKG sind drittschützend, ohne dass der Drittschutz auf ein aktuelles Wettbewerbsverhältnis auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt beschränkt wäre.

BVerwG, N&R 2011, 42-45 (Urteil vom 20.10.2010, 6 C 18.09)

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