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BB 2020, 2547
 

Im Blickpunkt

Abbildung 11

Bundesarbeitsminister Hubertus Heils (SPD) Vorstoß zu einer verpflichtenden Einführung von Home-Office ist aufgrund von Widerstand des Koalitionspartners ins Stocken geraten (dazu schon BB 2020, 2355). Am 27.10.2020 legte die CDU nun einen Gegenentwurf vor (FAZ online vom 27.10.2020). Geht es nach den Unionspolitikern soll der neue Entwurf die Grundlage für ein “Gesetz zur Erleichterung mobiler Arbeit” bilden. Das neue Konzept befasst sich nach Aussagen der FAZ sowohl mit neuen Ansätzen für den Arbeitsschutz, wie auch mit Steuererleichterungen und einer Lockerung des (im Verhältnis zum Unionsrecht) strengen Arbeitszeitgesetzes. Im Gegensatz zum Entwurf von Hubertus Heil soll es kein Recht auf Home-Office geben. So soll Arbeitgebern bspw. die Gefährdungsbeurteilung des heimischen Arbeitsplatzes über digitale Programme wie Apps erleichtert werden. Arbeitnehmerinteressen soll dadurch Rechnung getragen werden, dass ein Recht auf “Nichterreichbarkeit” eingerichtet werden soll. In den vergangenen Jahren hat nicht nur die Digitalisierung gezeigt, dass eine Neuregulierung verschiedener arbeitsrechtlicher Vorschriften dringend angeraten ist. Die Belastungsprobe der vergangenen Monate hat zwar bewiesen, dass die Arbeitsvertragsparteien mit dem herrschenden Recht relativ krisentauglich aufgestellt sind. Der Novellierung der arbeitszeitrechtlichen Regelungen und die Neuschaffung von Regelungen zur mobilen Arbeit kann dennoch mit Spannung entgegengesehen werden.

Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht

 
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