Im Blickpunkt
In den letzten Wochen ist es ruhig geworden um die kontrovers diskutierten Vorschläge zur Regulierung der mobilen Arbeit (dazu BB 2020, 2547). Prof. Franz Josef Düwell stellt im aktuellen Heft den Gesetzesentwurf des BMAS unter Angabe der geplanten konkreten Regelungen vor. Dabei handelt es sich um ein Artikelgesetz, das Änderungen in der Gewerbeordnung, dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch vorsieht, wobei der Anspruch auf mobile Arbeit und dessen Ausgestaltung hauptsächlich in den neuen §§ 111, 112 GewO zu finden sein soll. Denknotwendig soll der Katalog des § 87 BetrVG um ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ergänzt werden. Auch an den Unfallversicherungsschutz wurde gedacht: Wenn es nach dem Entwurf aus dem BMAS geht, soll dieser in § 8 Abs. 1 SGB VII im Gleichlauf zum bereits geregelten betrieblichen Unfallversicherungsschutz reguliert werden. Zwar wird der Referentenentwurf in Anbetracht des Gegenvorschlags der CDU in der aktuellen Form keinen Bestand haben. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Regelungen als Grundlage für ein Gesetz zur mobilen Arbeit herangezogen werden. In Heft 50 des BB wird Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch die tarifrechtliche Seite des Referentenentwurfs näher beleuchten.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht