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BB 2006, 177
OLG Frankfurt a. M. 
Zustimmungsbedürftigkeit von Beratungsverträgen bei nicht nur marginaler Beteilung des Aufsichts-ratsmitglieds an der beratenden Gesellschaft (Urteil vom 21.09.2005, 1 U 14/05)

Der Beratungsvertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einer GmbH, an der ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht nur marginal beteiligt ist, bedarf analog § 114 Abs. 1 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats.

OLG Frankfurt a. M., BB 2006, 177 (Urteil vom 21.09.2005, 1 U 14/05)

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