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BM - Berater-Magazin
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BB 2008, 1586
BGH 
Verbraucher trägt Beweislast für Vorformulierung von Vertragsklauseln in einzelnem Verbrauchervertrag (Urteil vom 15.04.2008, X ZR 126/06)

Im Falle von Vertragsklauseln, die zur Verwendung in einem einzelnen Verbrauchervertrag bestimmt sind, trägt der Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Vertragsklauseln vorformuliert worden sind und er infolge der Vorformulierung keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnte.

BGH, BB 2008, 1586-1589 (Urteil vom 15.04.2008, X ZR 126/06)

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