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BM - Berater-Magazin
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BB 2006, 716
BAG 
Streikteilnahme während der Freizeit nach “Ausstempeln” (Urteil vom 26.07.2005, 1 AZR 133/04)

Hat sich ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Gleitzeitregelung in zulässiger Weise aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und anschließend an einer Warnstreikkundgebung teilgenommen, vermindert sich seine vertragliche Sollarbeitszeit nicht um die Zeit der Kundgebungsteilnahme. Dementsprechend verringert sich der Lohnanspruch nicht.

BAG, BB 2006, 716-720 (Urteil vom 26.07.2005, 1 AZR 133/04)

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