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BB 2009, 1181
 
LAG Köln: Zuständigkeit der Einigungsstelle

Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 2.3.2009 – 2 TaBV 111/08 – wie folgt: Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG ist dann offensichtlich unzuständig, wenn mangels konkretem Auskunftsverlangen nicht feststellbar ist, ob überhaupt eine Meinungsverschiedenheit über die Auskunftsverpflichtung gegeben ist. Unzuständig ist die Einigungsstelle auch, soweit lediglich die Feststellung eines in der Vergangenheit liegenden Tatbestands begehrt wird.…

BB 2009, 1181

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