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BB 2007, 2540
BGH 
Keine generelle Belehrungspflicht des Notars hinsichtlich einer Umsatzsteuerpflicht (Urteil vom 20.09.2007, III ZR 33/07)

Der Notar ist regelmäßig nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG aufgrund seiner Pflicht zur Rechtsbelehrung oder seiner allgemeinen Betreuungspflicht aus § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO gehalten, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen. Ihn trifft hinsichtlich des Entstehens einer Umsatzsteuerpflicht keine allgemeine Belehrungspflicht.

BGH, BB 2007, 2540 (Urteil vom 20.09.2007, III ZR 33/07)

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