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BB 2009, 1749
 
Kein Anspruch auf Arbeitsvertragsverlängerung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Arbeitnehmer können aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Anspruch auf Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse herleiten. Dies gilt nicht nur bei sachgrundlosen Befristungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG), wie es das BAG mit Urteil vom 13.8.2008 (7 AZR 513/07) bereits festgestellt hat, sondern auch bei Sachgrundbefristungen (§ 14 Abs. 1 TzBfG).

BB 2009, 1749

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