R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
BM - Berater-Magazin
Header Pfeil
 
 
BB 2016, 1601
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Brexit – Exit – wie geht es weiter, nachdem sich die Briten am 23.6.2016 für einen Austritt aus der EU entschieden haben? Beim ersten EU-Gipfel nach dem Votum haben sich die EU-Regierungschefs am 28.6.2016 klar positioniert: Gespräche mit Großbritannien über den künftigen Status sollen erst nach einem EU-Austrittsantrag geführt werden und ein Cherrypicking – Entfall der Pflichten unter Aufrechterhaltung der Privilegien – werde es nicht geben (vgl. Spiegel online vom 28.6.2016). “Es gibt kein ‘ein bisschen drin’ und ‘ein bisschen draußen’ bei einer Scheidung”, betonte daher auch Luxemburgs Ministerpräsident Xavier Bettel. Demgegenüber spielt Brexit-Befürworter Boris Johnson auf Zeit. Denn er erklärte am 27.6.2016, es gebe keine Eile, den Austrittsantrag nach Art. 50 EU-Vertrag zu stellen. Das sieht man allerdings in Brüssel ganz anders. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz betonte, dass nicht zu lange gewartet werden könne, da Unsicherheit das größte Problem sei. Und die Zweifel an dem Brexit-Votum nehmen zu – vor allem in der Wirtschaft. So denkt Vodafone – laut Zeit Online vom 29.6.2016 – bereits über die Verlegung seines Hauptsitzes nach. Was die rechtlichen Rahmenbedingungen anbelangt, steht fest, dass sich diese nach dem Austritt verändern werden, der Umfang dieser Veränderungen wird allerdings maßgeblich von den Austrittsverhandlungen abhängen. Was aber passiert in der Zwischenzeit? Welche Rechtsgebiete werden überwiegend betroffen sein? Auf diese und weitere Fragen wird das am 27.7.2016 erscheinende ressortübergreifende Schwerpunktheft 30 des BB zum Thema Brexit erste Antworten geben.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
stats