Im Blickpunkt
Die Vorfälle bei der Deutschen Bahn geben dem bereits als hinfällig erachteten Vorhaben eines eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes neue Impulse. Das BMAS plant nach eigenen Angaben (PM vom 16.2.2009) ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das ein Gesetzeswerk aus einem Guss werden soll. Die Regelungslücken bei der Video- und E-Mail-Überwachung sollen genauso geschlossen werden wie die Gesetzeslücken beim Detektiveinsatz und beim Informantenschutz (Whisteblower). Diller nimmt in seinem Aufsatz Stellung zur Frage der Rechtmäßigkeit des Konto-Ausspähens bei der Deutschen Bahn und kommt dort zu einem der aktuellen Meinung widersprechenden Ergebnis.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht