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BM - Berater-Magazin
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BB 2009, 2545
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

Fehlende Compliance stellt ein hohes Risiko dar – nicht nur für Unternehmen und Vorstände, sondern nach dem jüngsten BGH-Urteil zur Unterlassungsstrafbarkeit auch für Compliance Officer. Das Schwerpunktheft “Compliance” nimmt sich diesen Themen in den Ressorts Wirtschafts- und Arbeitsrecht an. Im Rahmen einer von der Practical Law Company gemeinsam mit Baker & McKenzie durchgeführten Benchmarking-Studie ergab die Befragung von Rechtsabteilungsleitern u. a., dass es im letzten Jahr zum Teil einen signifikanten Rückgang bei Compliance-Schulungen gab – dies sogar in besonders wichtigen Funktionen (Verkauf) und beim Management (vgl. dazu auch den Standpunkt von Lohner auf dieser Seite).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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