Im Blickpunkt
Fehlende Compliance stellt ein hohes Risiko dar – nicht nur für Unternehmen und Vorstände, sondern nach dem jüngsten BGH-Urteil zur Unterlassungsstrafbarkeit auch für Compliance Officer. Das Schwerpunktheft “Compliance” nimmt sich diesen Themen in den Ressorts Wirtschafts- und Arbeitsrecht an. Im Rahmen einer von der Practical Law Company gemeinsam mit Baker & McKenzie durchgeführten Benchmarking-Studie ergab die Befragung von Rechtsabteilungsleitern u. a., dass es im letzten Jahr zum Teil einen signifikanten Rückgang bei Compliance-Schulungen gab – dies sogar in besonders wichtigen Funktionen (Verkauf) und beim Management (vgl. dazu auch den Standpunkt von Lohner auf dieser Seite).
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht