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BB 2024, 2261
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Nun geht es los! In den Bundestag sind seitens der Bundesregierung mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts eingebracht worden. Vor allem geht es um erste Maßnahmen der sog. Wachstumsinitiative. Auf die Tagesordnung haben es folgende Entwürfe geschafft: Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (Drs. 20/12780), Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, Drs. 20/12778), der Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Drs. 20/12783) und der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Drs. 20/12351). Der Finanzausschuss hat zu allen Entwürfen, vorbehaltlich der formalen Überweisung, öffentliche Anhörungen beschlossen. Die Anhörungen zum Jahressteuergesetz 2024 und zum Steuerfortentwicklungsgesetz finden am 7.10.2024 statt. Das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht ist am 9.10.2024 an der Reihe. Ferner beriet der Finanzausschuss den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (Drs. 20/12781). Mal sehen, zu welchem Ergebnis die Anhörungen kommen werden.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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