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BB 2022, 277
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Nach Säule 1 der OECD-Steuerreform soll die Umverteilung von Besteuerungsrechten neu geregelt werden. Die Unzulänglichkeiten der internationalen Besteuerung von digitalen Geschäftsmodellen war Anlass dieser Entwicklung. Die bisherige Zuteilung von Besteuerungsrechten knüpft an die physische Präsenz an. Davon löst sich die Säule 1. Die Fraktion der CDU/CSU stellt der Bundesregierung hierzu in einer Kleinen Anfrage (Drs. 20/552) verschiedene Fragen wie: Welche Fortschritte gibt es in Bezug auf eine gemeinsame Strategie zur Besteuerung der Digitalwirtschaft? Ferner, welche Ziele vertritt die Bundesregierung bei der Zuweisung der Gewinnanteile an die Marktstaaten, in denen die Nutzer der digitalen Angebote sitzen? Daneben wird gefragt, wie die Bundesregierung zum Schwellenwert von 20 Mrd. Euro steht, um die Anwendung der Säule 1 auf große multinationale Unternehmen zu begrenzen. Auch wird gefragt, wie die Doppelbesteuerung in Zukunft bei den Residualgewinnen im Ansässigkeitsstaat vermieden werden kann, wenn diese nach dem neuen System zumindest teilweise der Umverteilung unterliegen. Auch unter verfahrensrechtlichen Aspekten ist dieses Thema nicht uninteressant. Insofern ist die Frage nach den Rechtsschutzmöglichkeiten des steuerpflichtigen multinationalen Unternehmens und der beteiligten Marktstaaten gegen die Entscheidung der steuerveranlagenden Finanzverwaltung mehr als nachvollziehbar. Auch die Frage nach den Folgen der Umverteilung wird gestellt, insbesondere ob hierzu Studien in Auftrag gegeben wurden. Wir werden über die Antworten berichten.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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