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BB 2013, 2517
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Koalitionsverhandlungen laufen auf vollen Touren. Da gerade auch im Steuerrecht mit massiven Änderungen zu rechnen ist, hat die BStBK steuerpolitische Empfehlungen an den Steuergesetzgeber verfasst. Ziel ist es, den Prinzipien Steuergerechtigkeit, Planbarkeit und Praktikabilität Nachdruck zu verleihen und somit sowohl Steuerpflichtige wie auch die Finanzverwaltung gleichermaßen zu entlasten und dadurch für mehr Akzeptanz des Steuersystems zu sorgen. Die BStBK lehnt sowohl die Vermögensteuer wie auch die Vermögensabgabe ab, da deren Ausgestaltung nicht verfassungskonform zu realisieren sei. U. a. müsse auch sichergestellt werden, dass das Instrument der Selbstanzeige erhalten bleibe. Auch spricht sich die BStBK für eine deutliche Reduzierung der Hinzurechnungen aus. Der Gesetzgeber müsse längere Vorlauffristen für die Umsetzung neuer Gesetze einräumen und rückwirkende Gesetzesänderungen sollten vermieden werden. Die BStBK spricht sich für ein rechtssicheres, verfassungskonformes und umsetzbares Erbschaftsteuerrecht aus. Die Unterschiede im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht verursachten unnötigen bürokratischen Aufwand; hier sei eine Vereinheitlichung notwendig. Auch bei der elektronischen Kommunikation sei Verbesserungspotenzial festzustellen (in Kürze erscheint im BB ein Beitrag von Eggesiecker zu praktischen Problemen mit den ELTSER-Anwendungen). Die Broschüre der BStBK kann in Kürze unter www.bstbk.de heruntergeladen werden.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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