Im Blickpunkt
Nachdem es lange Zeit heftigen Widerstand gegen die einzige deutsche Auskunftei (“AGG-Archiv”) für sog. AGG-Hopper gab, wurde diese nunmehr eingestellt. Hintergrund ist, dass die Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes der betreibenden Kanzlei Gleiss Lutz wegen datenschutzrechtlicher Bedenken erhebliche Bußgeldbescheide androhten. Diese verzichtete nunmehr auf das Weiterbetreiben des Archivs, wie sich deren Homepage (www.agg-hopping.de) entnehmen lässt. Ziel des Archivs war es, Arbeitgebern kostenlos Auskunft zu erteilen, ob der Anspruchsteller bereits in mindestens zwei anderen Fällen vergleichbare Ansprüche gestellt hatte (vgl. auch Diller in BB 2006, 1968).
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht