Im Blickpunkt
Anfang bis Mitte 2008 sollte das MoMiG in Kraft treten, ein Termin, der zwischenzeitlich auf das dritte Quartal 2008 verschoben wurde. Denn noch stehen die abschließende Beratung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag und der “zweite Durchgang” der Reform im Bundesrat aus. Gehrlein gibt einen aktuellen Überblick zu der geplanten Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts und der rein insolvenzrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen durch das MoMiG, damit sich die Praxis rechtzeitig auf diesen Paradigmenwechsel einstellen kann.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht