Im Blickpunkt
Den Paradigmenwechsel im deutschen Internationalen Gesellschaftsrecht hat der II. Zivilsenat im “Trabrennbahnfall” (27.10.2008 – II ZR 158/06, BB 2009, 14 mit Kommentar Lamsa) entgegen vielfacher Erwartungen nicht vollzogen. Vielmehr hat er sich ausdrücklich zur “gespaltenen Anknüpfung” bekannt, wonach zwar im Geltungsbereich der EG-, EWG- oder staatsvertraglich garantierten Niederlassungsfreiheit die Gründungstheorie zur Anwendung gelangt, die Sitztheorie indes weiterhin für alle übrigen Drittstaaten gilt. Lieder/Kliebisch beleuchten das Urteil kritisch.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht