Im Blickpunkt
Mit dem am 1.11.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde in § 19 Abs. 4 GmbHG eine Neuregelung zur verdeckten Sacheinlage vorgenommen, die auch für Altfälle Anwendung finden soll. Fuchs erörtert die Neuregelung durch das MoMiG und bejaht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlich angeordneten echten Rückwirkung nach § 3 Abs. 4 EGGmbHG.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht